Mit der InsO verfolgt der Gesetzgeber zwei Motive: Zunächst sollen die Gläubiger im angemessenen Verhältnis zueinander befriedigt werden. Hierzu muss das Vermögen des Schulderns ordnungsgemäß befriedet werden, ohne dass das für den Lebensunterhalt notwendige Einkommen angetastet wird, dass dem Schuldner verbleiben muss.
Daneben soll das hier kodifizierte Verfahren dem Schulder die Chance geben, sich von seinen Verbindlichkeiten geordnet zu befreien und nach einer Phase des sogenannten „Wohlverhaltens“ wieder schuldenfrei zu sein. Letztlich geht es dem Gesetzgeber hier um die Möglichkeit eines Neuanfangs.